Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Ausbildungsvertrag der Jagdschule Thüringen
1. Die Lehrgangsgebühr für die Ausbildung wird mit der verbindlichen Anmeldung fällig. Die Gesamtsumme ist auf das Konto der Jagdschule Thüringen (JS Thüringen) einzuzahlen.
2. Das Mindestalter der Lehrgangsteilnehmer muss zum Prüfungstermin 16 Jahre betragen. Bei Minderjährigen muss eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter mit der verbindlichen Anmeldung vorgelegt werden.
3. Die Durchführung des Lehrgangs erfolgt ab einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen, bei Falknerkursen ab 6 Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die JS Thüringen den Lehrgang absagen, bereits gezahlte Beträge werden zinslos zurückgezahlt.
4. Ein Rücktrittsrecht bzw. Regressforderungen können nicht beansprucht werden, wenn die Durchführung des Lehrgangs auf Grund behördlicher Maßnahmen oder höherer Gewalt nicht möglich wird. Bereits eingezahlte Gebühren werden in diesem Falle zinslos zurück erstattet.
5. Die JS Thüringen übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch andere Lehrgangsteilnehmer entstanden sind. Von der Haftung ausgeschlossen sind ebenso Schäden bei Wegeunfällen oder auch des eigenen Kfz des Lehrgangsteilnehmers. Die JS Thüringen ist von der Haftung für Schäden an mitgebrachten Waffen, Ferngläsern, Werkzeugen, Computern, Arbeitsmaterialien u. ä. des Teilnehmers ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht durch einen Mitarbeiter der JS Thüringen schuldhaft verursacht wurde.
6. Sind für einen Lehrgang so viele Anmeldungen eingegangen, dass eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrgangs nicht möglich wird, erhält der Interessent sofort eine schriftliche Benachrichtigung mit einer Option auf den nächsten freien Lehrgang. Kann der Teilnehmer aus wichtigem Grund an dem Lehrgang nicht teilnehmen und teilt er dies mit einem eingeschriebenen Brief erst innerhalb 20 Kalendertagen vor Lehrgangsbeginn der JS Thüringen mit, so wird die Hälfte der bereits eingezahlten Lehrgangsgebühr zurück erstattet. Erfolgt der Rücktritt erst 7 Kalendertage vor dem Lehrgangsbeginn, ist die gesamte Gebühr verfallen. Es besteht für den Teilnehmer die Möglichkeit, bis 7 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn eine geeignete Ersatzperson zu benennen.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, den Anweisungen der Ausbilder zu folgen, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten und die erforderlichen Unterlagen für die Lehrgangszulassung rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgetreu vorzulegen und die Verpflichtungen aus diesem Vertrag einzuhalten. Sollte der Teilnehmer während des Lehrgangs ausfallen, so ist der Unterrichtsstoff entsprechend selbstständig nachzuholen.
8. Vor Beginn der praktischen Schießausbildung erfolgt die Belehrung der Lehrgangsteilnehmer über das Verhalten auf dem Schießstand. Auf dem Schießstand ist das Tragen eines Gehörschutzes Vorschrift. Spätere gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schäden können der JS Thüringen oder dem Betreiber der Schießanlage nicht angelastet werden. Vom Teilnehmer selbst organisierte Schießveranstaltungen sind nicht Bestandteil der Ausbildung und erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr und auf eigene Kosten.
9. Teilnehmer, die gegen die Verpflichtungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, nachhaltig verstoßen, können vom Lehrgang ausgeschlossen werden. Die Lehrgangsgebühr wird in diesem Falle nicht, auch nicht anteilig zurück erstattet. Der JS Thüringen bleibt es vorbehalten, eventuelle Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
10. Die Teilnahme am Lehrgang ist keine Garantie zum Bestehen der Jägerprüfung. Der Teilnehmer muss durch selbstständiges Lernen unter Einbeziehung aller ihm zur Verfügung stehenden Medien und Materialien sein Wissen festigen und sich gewissenhaft auf die Prüfung vorbereiten.
11. Die Anmeldedaten werden zur Verwaltung und Bearbeitung in unserer Datenbank gespeichert.
12. Als Gerichtsstand wird Erfurt vereinbart.
13. Der Vertrag kann schriftlich innerhalb von14 Tagen ab Datum der Wirksamkeit widerrufen werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
14. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit und die Rechtsgültigkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten solche Regelungen, deren Zweck und Inhalt dem vorstehenden Vertrag am nächsten kommen.
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